Zweitwohnungsteuer
Die Zweitwohnungsteuer knüpft nicht daran an, ob Sie eine Wohnung besitzen, sondern daran, ob Sie sie für sich selbst vorhalten. Wer ausschließlich vermietet und keine Nacht für sich reserviert, fällt nach den meisten Satzungen gar nicht erst darunter — wer sich eine Woche freihält, zahlt die volle Jahressteuer. Genau diese Grenze rechnet niemand nach, weil die Steuer als Jahresbescheid kommt und die Woche im Sommer als Selbstverständlichkeit. Deshalb zeigt dieser Rechner den Preis pro selbst genutzter Nacht: eine Woche in der eigenen Wohnung kann so 80 Euro die Nacht kosten, bevor Strom und Reinigung überhaupt gezählt sind. Wichtig: Hebesätze und Formulierung der Befreiung setzt jede Gemeinde selbst — Baden-Baden und Bad Wildbad unterscheiden sich. Wir fragen den Satz deshalb ab, statt einen Durchschnitt zu unterstellen. Das ist eine Rechnung, keine Steuerberatung.