AfA für die Ferienwohnung
Abgeschrieben wird das Gebäude, nicht das Grundstück. Wer 2 % auf den vollen Kaufpreis ansetzt, zieht Jahr für Jahr den Grundstücksanteil zu viel ab — über Jahrzehnte, und die Korrektur kommt mit Zinsen. Der Bodenanteil ist dabei echt örtlich: eine Wohnung im Schwarzwälder Kurort und eine in der Stuttgarter Innenstadt liegen an entgegengesetzten Enden derselben Spanne, deshalb fragen wir ihn ab. Was umgekehrt fast alle vergessen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklerhonorar werden nach demselben Schlüssel aufgeteilt, und der Gebäudeanteil davon gehört in die Bemessungsgrundlage. Bei 300.000 Euro sind das schnell 30.000 Euro Nebenkosten, von denen ein großer Teil abschreibungsfähig ist und schlicht nicht angesetzt wird. Der Satz folgt dem Baujahr (§ 7 Abs. 4 EStG): 2,5 % vor 1925, 2 % ab 1925, 3 % für Wohnneubauten ab 2023. Und was hier herauskommt, ist eine Steuerersparnis, keine Einnahme. Das ist eine Rechnung, keine Steuerberatung.