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Aura Apart
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Doppelte Haushaltsführung

Die Beträge, mit denen dieser Rechner arbeitet, stehen im Gesetz und gelten für alle gleich: höchstens 1.000 EUR im Monat für die Unterkunft am Zweitwohnsitz (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG), 28 bzw. 14 EUR Verpflegungsmehraufwand in den ersten drei Monaten (§ 9 Abs. 4a EStG) und 0,30 EUR je Kilometer für eine Familienheimfahrt pro Woche. Deshalb rechnet er den absetzbaren BETRAG aus — nicht Ihre Steuerersparnis. Die hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab, und den nehmen wir nicht an: Geben Sie ihn selbst an, sehen Sie eine Schätzung; lassen Sie ihn leer, bleibt sie aus. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen — eigener Hausstand am Hauptwohnsitz, finanzielle Beteiligung, beruflicher Anlass — prüft der Rechner nicht. Das ist die Frage, die Ihr Steuerberater beantwortet.

Wohin dürfen wir das Ergebnis senden?

Wir schicken Ihnen die Berechnung zu und melden uns nur, wenn Sie es wünschen.

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